Vertragspartner

Der „Ausleiher“ ist die Person, welche ein Objekt für eine bestimmte Zeit ausleiht.
Der „Verleiher“ ist der Besitzer des Objektes – der Verein sonnenkinder21 – Menschen mit Trisomie 21

Benutzungsrecht und Verfügbarkeit

Ein Verleih ist grundsätzlich an alle natürlichen Personen (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) gestattet. Er kann jedoch ohne Angabe von Gründen verweigert werden, insbesondere bei Verdacht auf Beschädigung, unrechtmäßiger Verwendung, und wenn dieser Person bereits ein Gerät geliehen wurde, und es hier zu Unregelmäßigkeiten jeglicher Art gekommen ist.
Der Verleih an Nicht-Mitglieder kann nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen. Es wird ausdrücklich zugestimmt, dass die beim Verleih angegebenen personenbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Die Verfügbarkeit der Geräte ist auf der Vereinshomepage ersichtlich. Die tatsächliche Verfügbarkeit kann jedoch davon abweichen.

Verleihdauer

Die Verleihdauer beträgt üblicherweise zwei Wochen und beginnt mit dem auf der Homepage angegebenen Datum. Das Gerät muss unaufgefordert dem Verleiher nach dieser Zeit wieder zurückerstattet werden.
Falls es bei der Rückgabe zu einem Versäumnis kommt, erfolgt die 1. Mahnung nach 7 Tagen. Bei der 2. und letzten Mahnung nach ebenfalls 7 Tagen wird eine angemessene Nachfrist gesetzt. Erfolgt danach trotzdem keine Rückgabe, so behält sich der Verleiher die Einforderung des Neuanschaffungswertes bzw. rechtliche Schritte vor. Falls eine Kaution verlangt wurde geht diese nach der gesetzten Nachfrist automatisch ins Eigentum des Besitzers über. Die Mahnspesen betragen 3 Euro pro Mahnung.
Eine Verlängerung der Verleihdauer ist für maximal 30 Tage möglich. Dies ist jedoch mit dem Verleiher vor Ablauf der ersten zwei Wochen abzuklären.

Verleihkosten

Der Verleih ist für Vereinsmitglieder für die Standard Verleihdauer gratis. Eine eventuelle Spende nimmt der Verein gerne entgegen. Bei einer Verlängerung auf maximal 30 Tage freut sich der Verein ebenfalls über eine finanzielle Spende.
Für Nicht-Mitglieder wird gegen eine Vereinsspende von 5 Euro gerne ein Gerät für eine Dauer von 2 Wochen verliehen. Eine Verlängerung auf 30 Tage ist ohne zusätzliche Kosten unter den gleichen Bedingungen möglich.
Vom Verleiher kann eine Kaution bis zum Neuwert des Gerätes verlangt werden. Die Höhe der Kaution wird auf der Homepage angegeben und bei Vertragsende zurück erstattet. Bei einer Beschädigung oder Verlust des Gerätes kann die Kaution zur Gänze einbehalten werden.

Verlust / Beschädigung

Die Geräte sind pfleglich zu behandeln. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Ausleiher mit seiner Bestellung über die Homepage. Wir bitten im Schadensfall sich umgehend mit dem Verleiher in Verbindung zu setzen.

Eigentumsvorbehalt und Gerichtsstand

Alle Geräte bleiben im Eigentum des Verleihers. Allgemeiner Gerichtsstand ist das zuständige Gericht Linz / Oberösterreich / Österreich.

Sonstige Rechte

Die Verleihobjekte sind nur zum privaten, nicht zum kommerziellen Einsatz bestimmt. Vermietung, Verleih, generell die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.